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   VGH Hessen, 25.08.1988 - 5 TG 3303/88   

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https://dejure.org/1988,2641
VGH Hessen, 25.08.1988 - 5 TG 3303/88 (https://dejure.org/1988,2641)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.08.1988 - 5 TG 3303/88 (https://dejure.org/1988,2641)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. August 1988 - 5 TG 3303/88 (https://dejure.org/1988,2641)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 17
  • NVwZ 1989, 779
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1988 - 5 TG 3303/88
    Diese Rechtsprechung, die sich im Ergebnis mit der damaligen Ansicht des OVG Münster deckte, daß Schulorganisationsakte zwar Verwaltungsakte seien, aber außerhalb des Bereichs des § 80 VwGO stünden, ist dann jedoch vom Bundesverwaltungsgericht nicht gebilligt worden (Beschluß vom 24. April 1978 - 7 B 111.77 - DVBl. 1978, 640); sie ist dann auch vom OVG Münster (vgl. dazu BVerfGE 51, 26 (282-283) = DVBl. 1979, 812 = BayVBl. 1979, 717 = NJW 1980, 35) und vom 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aufgegeben worden.
  • BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77

    Schulorganisatorische Verwaltungsakte - Auflösung einer Schule - Vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1988 - 5 TG 3303/88
    Diese Rechtsprechung, die sich im Ergebnis mit der damaligen Ansicht des OVG Münster deckte, daß Schulorganisationsakte zwar Verwaltungsakte seien, aber außerhalb des Bereichs des § 80 VwGO stünden, ist dann jedoch vom Bundesverwaltungsgericht nicht gebilligt worden (Beschluß vom 24. April 1978 - 7 B 111.77 - DVBl. 1978, 640); sie ist dann auch vom OVG Münster (vgl. dazu BVerfGE 51, 26 (282-283) = DVBl. 1979, 812 = BayVBl. 1979, 717 = NJW 1980, 35) und vom 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aufgegeben worden.
  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 194.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1988 - 5 TG 3303/88
    Die Antragsgegnerin und das Verwaltungsgericht verweisen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1964 - VII C 194.63 - (VerwRspr. 17, 359 = BB 1965, 727), in dem es heißt, daß wie die Errichtung auch die Schließung einer öffentlichen Einrichtung in aller Regel ein tatsächliches Geschehen in der Verwaltung sei.
  • VGH Hessen, 16.08.1978 - II TG 58/78
    Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1988 - 5 TG 3303/88
    Daß Organisationsakte eine neben (Realakten, Normsetzung und) Verwaltungsakten stehende Kategorie von Maßnahmen seien und nicht mit dem Widerspruch angefochten werden könnten, hat der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in den Beschlüssen vom 16. August 1978 - III TG 58/78 - (NJW 1979, 886 = RdJB 1979, 230) und vom 27. Oktober 1983 - 2 TH 79/83 - HSGZ 1984, 39) angenommen, in denen es um die Organisation von Kindertagesstätten beziehungsweise Kindergärten ging.
  • VGH Hessen, 20.10.1994 - 11 TH 273/94

    Schließung eines Postamtes - keine Rechte des Postbenutzers auf Beibehaltung

    Damit ist die Maßnahme vom Ansatz her durchaus vergleichbar mit anderen staatlichen Organisationsakten, etwa der Schließung einer Schule (vgl. hierzu insbesondere Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 -, BVerfGE 51, 268) oder zum Beispiel eines Schlachthofs (Hess. VGH, Beschluß vom 25. August 1988 - 5 TG 3303/88 -, DÖV 1989, 358) beziehungsweise der Entwidmung einer Straße oder anderer bisher der Allgemeinheit zur Verfügung stehender öffentlicher Einrichtungen, die in der Rechtsprechung zunehmend als Verwaltungsakte qualifiziert werden (vgl. Kopp, VwVfG, 5. Aufl., Rdnr. 67 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 2 A 1821/09

    Festlegung der Prüforte für die Fahrerlaubnisprüfung

    Soweit sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner entgegenstehenden Rechtsauffassung auf die Entscheidung des 5. Senats des erkennenden Gerichts vom 25. August 1988 beruft (- 5 TG 3303/88 -, zitiert nach juris), vermag der Senat den Schlussfolgerungen des Verwaltungsgerichts aus dieser Entscheidung nicht zu folgen.
  • VG Gießen, 01.04.2009 - 8 K 2158/08

    Fahrschulprüfort

    Insoweit kommt der Regelung Außenwirkung zu, sodass der vorliegend erfolgten Aufhebung eines Prüfortes Verwaltungsaktscharakter beizumessen ist (vgl. auch Hess.VGH, B. v. 25.08 1988 - 5 TG 3303/88 - der die Schließung eines Schlachthofs als Verwaltungsakt qualifiziert).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2004 - 5 K 1461/04

    Schließung einer Abfallsauganlage - kein Anspruch der Einwohner auf Fortbestand

    Die Schließung dieser (Teil-)Einrichtung ist ihrer Rechtsnatur nach demzufolge ein anstaltsrechtlicher Organisationsakt, der die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Eigenschaft der Abfallsauganlage i. S. des § 35 Satz 2 Alt. 2 LVwVfG rechtsgestaltend regelt (ähnlich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.1990 - 9 S 1716/90 - VBlBW 1991, 113 ; HessVGH, Beschl. v. 25.08.1988 - 5 TG 3303/88 - DÖV 1989, 358 ; HessVGH, Beschl. v. 20.10.1994 - 11 TH 273/94 - NJW 1995, 1170 ; a. A. OVG Brandenburg, Beschl. v. 30.12.1996 - 4 B 175/96 - NVwZ-RR 1997, 555 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 16 B 699/01

    Ausgestaltung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

    Unabhängig von der rechtlichen Einordnung des vorläufigen Rechtsschutzbegehrens aller drei Anträge - vgl. in diesem Zusammenhang etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 4 B 175/96 -, NVwZ-RR 1997, 555 (Schließung einer Kindertagesstätte kein VA), OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 1989 - 8 B 1238/89 -, NWVBl 1989, 440 (Maßnahme zur Übertragung der Trägerschaft an einen kommunalen Kindergarten auf einen kirchlichen Träger kein VA), BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 -, NJW 1980, 35 (Schließung einer Schule als VA), Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1994 - 11 TH 273/94 -, NJW 1995, 1170 = DVBl 1995, 164, (zur Frage, ob Schließung eines Postamtes dinglicher VA), Hessischer VGH, Beschluss vom 25. August 1988 - 5 TG 3303/88 -, NVwZ 1989, 779 (Schließung eines Schlachthofs VA), sowie Pietzcker in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 1 Rn. 65, Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. 1998, § 35 Rn. 121 , und Stüer, Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen in Fällen, 1997, S. 270 - und unbeschadet der vorherigen die Entscheidung tragenden Gründe weist der Senat allerdings darauf hin, dass er auch in der Sache keine ernstlichen Zweifel daran hat, dass die Antragstellerinnen ihr Ziel, die Schließung des Kindergartens H. straße zu verhindern, in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren letztlich nicht werden erreichen können.
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